Kita "Haus am Teich"

Hausordnung

Die Hausordnung als PDF >>

1. In der Kita und auf dem gesamten Kita Gelände herrscht absolutes Rauchverbot.


2. Im Interesse der Sicherheit der Kinder sind alle Ein- und Ausgangstüren zu schließen und vorhandene Riegel vorzulegen.

3. Aus Sicherheitsgründen sind die Kinder durch die Eltern, oder deren bevollmächtigter Person, bei dem Erzieher persönlich an- bzw. abzumelden.
Beim Abholen endet mit der Begrüßung der Eltern (oder deren schriftlich benannter bevollmächtigter Person) durch die Erzieher die Aufsichtspflicht der Erzieher. Auf dem Weg in die Kita bzw. von der Kita nach Hause liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern oder deren bevollmächtigter Person.
Bei Festen innerhalb und außerhalb der Einrichtung, an denen Eltern teilnehmen, liegt die Aufsichtspflicht ausschließlich bei den Eltern oder deren bevollmächtigter Person.

4. Die Kinder sind während ihrer Betreuungszeit in der Kita unfallversichert. Das gilt auch für alle Aktivitäten, die während dieser Zeit außerhalb der Einrichtung stattfinden. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Übergabe des Kindes an das Fachpersonal und endet mit deren Übergabe an die Eltern oder der bevollmächtigten Person.

5. Die Kita ist Montag bis Freitag von 6.00 - 17.00 Uhr geöffnet.

6. Die Anwesenheitslisten sind pünktlich durch die Eltern auszufüllen und die
eingetragenen Zeiten sind einzuhalten, nur so kann eine optimale Betreuung der Kinder gewährleistet werden.

7. Bei Erstaufnahme und nach einer ansteckenden Infektionskrankheit des Kindes muss vor Wiederaufnahme des Kindes eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Anderenfalls kann das Kind von der Erzieherin nicht in Empfang genommen werden. Allgemein ansteckende Krankheiten (insbesondere Salmonellen, Rotarviren, Novoviren, Läuse, Windpocken, Röteln, Durchfall, Scharlach, Bindehautentzündungen, Stomatitis etc.) müssen umgehend den Erziehern gemeldet werden.

8. Medikamente, insbesondere Antibiotika werden im Kindergarten nicht verabreicht. Für Ausnahmen (Hustensaft oder Nasentropfen) muss von den Eltern ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden.

9. Bei Krankheit muss das Kind bis 8.00 Uhr telefonisch abgemeldet werden, ansonsten wird für diesen Tag das Essengeld berechnet.

10. Die Kinder sollten strapazierfähige Kleidung tragen, die der Witterung entspricht und die sie selbständig an- und ausziehen können. Für Flecken und Schäden an der Kleidung kann keine Haftung übernommen werden. Matschsachen und Gummistiefel können während der entsprechenden Jahreszeit in der Kita verbleiben. Im Sommer werden die Eltern gebeten, für den Sonnenschutz ihres Kindes zu sorgen.

11. Für jedes Kind sollte immer ausreichend Wechselkleidung vorhanden sein, dies ist von den Eltern regelmäßig zu kontrollieren, ebenso das Vorhandensein einer intakten Zahnbürste.

12 Sämtliche Sachen der Kinder incl. Schuhe sind zu kennzeichnen, um
Verwechslungen zu vermeiden.

13 Für Fundsachen gibt es im Flur der Gretelgruppe ein Fundsachenfach.

14. Eine harmonische Esseneinnahme ist sehr wichtig, deshalb sind folgende Essenszeiten bei der Planung der Betreuungszeit der Kinder zu berücksichtigen:

Frühstück: 8.00-8.30 Uhr

Mittag: 11.15-12.30 Uhr

Vesper: 14.15-14.45 Uhr

Wir bitten alle Eltern, auf Mittagskinder in der Garderobe zu warten.

15. Mittagsruhe ist von 12.30 - 14.00 Uhr. In diesem Zeitraum können die Kinder nur in Ausnahmefällen und nach Absprache abgeholt werden.
Der Vordereingang bleibt während dieser Zeit aus Sicherheitsgründen
geschlossen.

16. Das Parken ist (außer Personal) nur am Fahrbahnrand gestattet, da die Feuerwehrzufahrt aus Sicherheitsgründen freizuhalten ist.

17. Aus hygienischen Gründen sind beim Betreten aller Gruppenräume und Treppen die Schuhe auszuziehen oder Schuhüberzieher anzulegen.

18. Für mitgebrachtes Spielzeug, Fahrrad, Roller, Schlitten usw. ist ausschließlich der Besitzer verantwortlich. Die Kita haftet nicht für Schäden oder Verlust dieser Gegenstände. Bei der Benutzung von Fahrrädern auf dem Kitagelände ist ein Fahrradhelm zu tragen. Es sind Fahrräder bis 10 Zoll erlaubt. Die Benutzung größerer Fahrräder ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
Spielzeug der Kita darf nur in Absprache mit dem Erzieher und den Eltern
ausgeborgt werden. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass es im
Originalzustand zurückgegeben wird.

19. Sämtliche Änderungen (Anschriften, Telefonnummern, …) müssen unverzüglich und in schriftlicher Form angezeigt werden, damit die Eltern im Falle eines Unfalls erreicht werden können.

20. Wichtige Informationen befinden sich an den Wandzeitungen, für deren Studium ist jeder selbst verantwortlich.

21. Für die Kinder der Hänselgruppe und alle Krippenkinder gibt es einen persönlichen Elternbriefkasten, für deren Leerung jedes Elternteil selbst
verantwortlich ist.

22. Mit sämtlichem Inventar der Kita ist sorgsam umzugehen.

23. Für Hinweise und Ratschläge sind wir dankbar. Für diejenigen, die sich nicht trauen, diese persönlich an die Erzieher heranzutragen, gibt es im Flur der Hänselgruppe einen Kummer- und Wunschkasten.

24. Kinder der großen Gruppe, die einen Ausflugstermin verpassen, müssen hinterher gebracht werden, da eine Betreuung in der Krippengruppe aus personalen Gründen nicht möglich ist. Bei der Nichtteilnahme am Sport
(z.B. wegen Erkältung) müssen die Kinder ebenfalls die Gruppe begleiten.

25. Fotos der Kinder aus dem Kita Alltag werden nur mit Zustimmung der Eltern und immer anonym auf der Homepage veröffentlicht. Diese gilt bis auf Widerruf für die gesamte Kindergartenzeit.

26. Die Kita hat zwischen Weihnachten und Neujahr und zwei Wochen in den Sommerferien geschlossen. Weitere Schließtage sind den Aushängen zu entnehmen.

27 Neue Mitarbeiter und Praktikanten werden an den Infowänden vorgestellt.

28. Die Kinderbaustelle (umzäuntes Gelände im Garten) darf von 5 Kindern gleichzeitig genutzt werden und steht in dieser Zeit unter besonderer Aufsicht.

29. Das Klettern mit Spielzeug ist untersagt.

30. Das Essen von Bonbons und Kaugummi ist den Kindern während ihres Aufenthaltes in der Kita untersagt, da während des Spiels eine erhöhte Gefahr des Verschluckens besteht.

31. Es wird darauf hingewiesen, dass das Tragen von Schmuck, insbesondere von Fingerringen, Ohrringen und Ketten die Verletzungsgefahr bei Unfällen erhöht. Die Verantwortung für Verletzungen, die aufgrund des Tragens von Schmuck verursacht werden, tragen die Eltern.

32. Das Haus- und Weisungsrecht hat die Leiterin der Kita.

33. Bei wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung kann der Betreuungsvertrag seitens der Kita gekündigt werden.


Stand Juni 2012